Nr. 1938 | von: Udo Faber |
Der Fußgängerüberweg entspricht in seiner derzeitigen Form in keinem Punkt den heute gültigen gesetzlichen Anforderungen. Unter anderem betrifft dies die Breite der Zugänge und den nicht vorhandenen Stauraum direkt am Straßenrand.
Vorschlag: Umbau auf gültige Bestimmungen.