Bremssperren anbringen in verkehrsberuhigte Zone am Asternweg, Krokus- und Narzissenweg

Mittlere Wertung

-0,04
(Anzahl: 285)
node metatags
Verkehr, Auto, LKW, Krad
Pulheim (gesamt)
Bürgerbudget
beantragte €: 
1.500

Der Astern-, Narzissen- und Krokusweg sind verkehrsberuhigte Bereiche. Viele junge Familien mit Kindern leben dort. (insbesondere am Krokus- und Narzissenweg)
Zahlreiche Spielplätze gibt es in der Siedlung. Dementsprechend sollte eigentlich Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Gefährlich sind die bepflanzten Inseln und kleineren Wege, welche das Sichtverhältnis einschränken und z.B. Auto- aber auch Radfahrer spielende Kinder nicht sehen.

Einen Unfall hat es schon gegeben, da ein Kind auf einem Fahrrad angefahren wurde. Der Krokusweg ist insbesondere noch hervorzuheben, da hier ein beliebter und neuer Spielplatz gebaut wurde. Hier ist auch regelmäßig zu beobachten, wie die Müllabfuhr mit etwa 40 km/h am Spielplatz vorbeirauscht.

Es wäre toll, wenn auf den oben gneannten Straßen Bremssperren auf der Fahrbahn angebracht werden könnten, damit Autofahrer gezwungen werden langsamer zu fahren.
Asternweg: 2 Sperren (ca.700€)
Krokusweg: 1 Bremssperre (ca.350 €)
Narzissenweg: 1 Bremssperre (ca. 350€)
Gesamt: ca. 1400€

Kommentare

Obwohl meine Kinder bereits erwachsen und ausgezogen sind, unterstützen wir als unmittelbare Anwohner und direkte Nachbarn von Familie Knabel und anderen jungen Familien diesen Vorschlag sehr.

In der Tat rasen hier einige motorisierte Kraftfahrzeuge höchst personengefährdend durch eine ausgewiesene verkehrsberuhigte Zone. Laut der StVO gelten innerhalb dieses Bereichs die folgenden Bestimmungen:

1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Die erforderliche "Schrittgeschwindigkeit" entspricht einer durchschnittlichen Fußgängergeschwindigkeit. In der Rechtsprechung werden Werte im Bereich von 4 bis 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit anerkannt. Die Schrittgeschwindigkeit gilt allgemein für "Fahrzeuge", also auch z.B. für Fahrräder.

Beim Ausfahren aus einem VB ist § 10 StVO zu beachten (es gilt nicht "rechts vor links"!).

Ich kann Ihnen garantieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen an keinen einzigen Tag eingehalten werden und Fußgänger, und insbesondere Kinder, täglich potentiell gefährdet sind Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden.

BG

Auch wir sind Anwohner des Krokusweges und können das oben genannte nur bestätigen. Der Asternweg wird zumeist vom Aurikelweg angefahren. Somit gibt es viele Anwohner oder Besucher, die bis zu 500 m in Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, bis sie ihr Ziel erreichen. Mir scheint, als fällt es vielen schwer die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit auf solch eine lange Strecke einzuhalten. Deshalb finden wir den Vorschlag von Herrn Knabbel mehr als angemessen, fänden 4-6 Sperren auf dem Asternweg noch besser.

Hallo zusammen als Anwohner und direkter Nachbar von Familie Knabel und anderen jungen Familien beführführten wir diesen Vorschlag sehr.

In der Tat rasen hier einige motorisierte Kraftfahrzeuge höchst personengefährdend durch eine ausgewiesene verkehrsberuhigte Zone. Laut der StVO gelten innerhalb dieses Bereichs die folgenden Bestimmungen:

1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Die erforderliche "Schrittgeschwindigkeit" entspricht einer durchschnittlichen Fußgängergeschwindigkeit. In der Rechtsprechung werden Werte im Bereich von 4 bis 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit anerkannt. Die Schrittgeschwindigkeit gilt allgemein für "Fahrzeuge", also auch z.B. für Fahrräder.

Beim Ausfahren aus einem VB ist § 10 StVO zu beachten (es gilt nicht "rechts vor links"!).

Ich kann Ihnen garantieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen an keinen einzigen Tag eingehalten werden und Fußgänger, und insbesondere Kinder, täglich potentiell gefährdet sind Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden.

Wir unterstützen den Antrag ebenfalls!

Wir unterstützen den Antrag ebenfalls. Wir sind eine Familie mit 2 kleinen Kindern und es ist ein Unverschämtheit, wie die Leute in unserer Straße fahren. Man kann seine Kinder nicht mehr frei spielen lassen in einer Spielstraße.
Ich würde die Antrag selbst gerne erweitert sehen mit mindestens 2 Bremssperren im Narzissenweg.

Es ist unbedingt notwendig tagsüber zum Schutz nicht nur unserer Kinder, aber auch Nachts nötig, da hier bei sehr schnellem Fahren die Geräuschkulisse ziemlich laut ist. Bitte die Stadt hier präventive zu wirken...

Wir unterstützen als Anwohner die Idee ebenfalls. Es kommt öfters, insbesondere von Lieferanten und Besuchern vor, dass diese mit erhöhter Geschwindigkeit durch den Narzissenweg fahren. Daher finden wir es als eine Notwendigkeiten nunmehr zu handeln.

Auch wir freuen uns über eine Beruhigung und Verlangsamung der Verkehrsteilnehmer! Wir sind selbst Anwohner und haben einen Sohn im Grundschulalter.

Statt der Gängelung der Rechtschaffenen, die nicht zu scnell fahren und die Regeln einhalten und der Qual für Kranke (Hubbel im RTW sind weder für Patient noch Personal spassig) schlage ich gezieltes Vorgehen gegen die Verkehrssünder vor: stärkerer Kontrolldruck, stationärer Blitzer, wenn der erforderlich und möglich scheint (habe keine Ahnung, ob sowas auch bei Schrittgeschwindigkeit geht).

Sehr wichtig

Ich unterstütze den Vorschlag, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen durch unbelehrbare Autofahrer kommt. Zusätzlich wären Schilder mit Schritttempo = 6 km/h an den Eingängen der Siedlung sinnvoll, da viele Autofahrer meinen in einer Spielstrasse dürfe 30 km/h gefahren werden.

Bezug: Knabel, Teilzeitpulheimer und Schött.
Ich bin Bewohner eines der Stichwege des "alten" Bereichs des Asternwegs mit 3 Kindern und erlebe die Problematik täglich. Dabei ist zu beobachten, dass die "Schnellfahrer" zu einem erheblichen Anteil "Mütter- und Vätertaxis" mit kleinen Kindern sind die aus eben diesem neu entstandenen Wohngebiet Krokusweg oder dem Wendehammer-Parkplatz bei Asternweg 205 kommen.
Ich bin auch dafür, dass sich hier im Asternweg etwas ändert! Allerdings habe ich als erfahrener Fachplaner / Straßenbauing. eine andere Sichtweise:

Für den Preis von 350€ gibt es in der benötigten Breite Sperren z.B. in schwarz-gelb aus Kautschuk oder Kunststoff von verschiedenen Herstellern, u.a. Moravia. Diese können aufgeklebt oder mit Dübeln im Pflaster angeschraubt werden. Da die Schwellen hohen Scherkräften ausgesetzt sind, ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese sich lösen und eine Verkehrsgefahr darstellen. Schwellen führen an der Stelle zu apruptem Bremsen und bei denen die sie ausbremsen sollen zu anschließendem Beschleunigen. Dass dadurch und durch das Klappern gelöster Teile für die in unmittelbarer Nähe wohnenden eine erhebliche Lärmbelästigung gegeben ist, brauche ich nicht weiter auszuführen. Derartige Schwellen wie auch sog. "Kölner Teller" stellen für Radfahrer eine Verkehrsgefahr dar. Eure Kinder sollen auch künftig ohne zu stürzen mit dem Fahrrad zur Schule fahren können!

Pflanzbeete, kleinere (vorfahrtberechtigte, da rechts vor links!) Stichstraßen stellen keine Gefahr dar, sondern helfen aktiv, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Wenn die Beete entfernt würden, könnte und würde aufgrund der längeren Sichtweite noch viel schneller gefahren werden.

Was hilft also? Ja, es hat schon mit Nachbarn den Versuch einer Initiative gegeben. So wurden Zettel aufgehängt, die zum langsamen Fahren animieren sollten. Auch war eine Zeitlang eine Messtafel mit lachendem und unglücklichem Smiley aufgehängt worden. Dank an das Ordnungsamt! Manchmal führt sogar die Polizei Messungen durch. Leider nicht oft genug.

Ich denke, Information ist wichtig. Viele Verkehrsteilnehmer wissen tatsächlich nicht wie langsam man in verkehrsberuhigten Zonen fahren darf. In diesem Sinne könnte man ein Nachbarschaftsfest mit einer oder mehreren symbolischen Auto-Sperren machen und so auf die Problematik hinweisen. So etwas lässt sich üblicherweise beim Ordnungsamt anmelden.

Die Resonanz aus dem neuen Wohngebiet auf den Vorschlag von Markus Knabel ist groß. Wenn genügend Interessierte zusammen kommen, könnten wir auch zusammenlegen und gemeinsam zahlreiche Schilder "Vorsicht spielende Kinder" oder "Fahr vorsichtig, es könnte auch Dein Kind sein" anschaffen und an den vorhandenen Schilderpfosten befestigen. Erlaubnis von der Straßenunterhaltung/ Ordnungsamt vorausgesetzt.

Wer will, kann hier schauen:
https://www.elchschilder.de/Hinweisschilder/Hinweisschild-Achtung-Kinder...
oder
https://www.obi.de/schilder/hinweisschild-achtung-spielende-kinder-/p/73...

Ich möchte mich für die zahlreichen Kommentare und Anregungen herzlichst bedanken. Insbesondere die über meinen Vorschlag hinausgehen. Ich wünsche mir, dass aufgrund der großen Resonanz klar wurde - das hier Handlungsbedarf besteht.
Würde mir wünschen , dass mein Vorschlag unter Berücksichtigung der weiteren Vorschläge sus den Kommentaren seitens der Stadt geprüft und umgesetzt wird.

Vielen Dank!

Hallo zusammen, auch ich bin "Betroffener". Ich bin auch dafür Bremssperren anzubringen. Jedoch bin ich skeptisch, wenn es "nur" aufgeklebte sind, da diese bei Lösung dieser ernorm laut werden. Daher bin ich für eine betonierte Variante. Ich kenne mich nicht sehr gut damit aus - weiss also nicht, ob betoniert richtig ist. Aber ich denke, man weiss was ich meine.
Gruß und Danke
Dirk