Satzungsänderung der Stadt Pulheim vom 23.12.2016 zur Parkbuchtenreinigung aufheben

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Der Rat der Stadt Pulheim hat beschlossen, die entsprechende Satzung mit Wirkung zum 01.01.2018 dahingehend zu ändern, dass die Anlieger die Parkbuchten künftig reinigen und von Unkraut/oder Wildkräutern befreien müssen.

Wörtlich heißt es in der Satzung:
"Die Reinigung der Parkbuchten ist den Eigentümerinnen / Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.
Auf Antrag der Reinigungspflichtigen können Dritte durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Pulheim mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an ihrer / seiner Stelle übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird, die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht."

Diese Satzungsänderung trägt leider nicht zur Problemlösung bei. Problem war schon vor der Satzungsänderung, dass die Parkbuchten nur selten durch den Bauhof gereinigt wurden (jährlich nie). Zumindest in unserem Wohnumfeld war dies sehr gut zu beobachten.

Die Reinigung der für uns gedachten Parkbucht habe ich dann mangels Erscheinen des Bauhofes über mehrere Jahre selbst übernommen. Im weiteren Wohnumfeld sehen die Parkbuchten extrem ungepflegt aus.

Problem:
Die per Satzung beschlossene Lösung
• wird bei den meisten Eigentümern nicht "angekommen" sein, das heißt, diese gehen also davon aus, dass die Stadt weiterhin zuständig ist.

• verlagert das Problem auf die direkten Anlieger wohlwissend, dass ein nicht unwesentlicher Teil der älteren Anlieger bzw. Eigentümer nicht mehr in der Lage ist, diese Arbeiten selbst auszuführen.

• ist völlig praxisfern, weil sich niemand findet, der die regelmäßige Reinigung vor Ort durch die Reinigungspflichtigen organisiert, geschweige denn in Abstimmung mit den Reinigungspflichtigen und der Stadt Pulheim ein Unternehmen damit beauftragt.

• ist ungerecht, weil durch die mittlerweile große Parkplatzknappheit (teilweise bis zu 4 Fahrzeuge pro Familie) die Parkbuchten längst nicht mehr nur von den unmittelbaren Anliegern benutzt werden. Man reinigt also als Eigentümer eine Parkbucht, ohne dort selbst noch einen Parkplatz zu finden.

Einziger "Vorteil" dieser Satzungsänderung:

Die Stadt Pulheim kann für sich in Anspruch nehmen, die Gebühren gesenkt zu haben.

Hier stellt sich die Frage, ob diese Änderung sich auch auf die Personalkapazität und somit die Kosten des Bauhofes ausgewirkt hat oder auswirken wird. Dies müsste der Fall sein, da schätzungsweise Parkbuchten im niedrigen 3stelligen Bereich im Stadtgebiet Pulheim nicht mehr der Reinigungspflicht der Stadt bzw. des Bauhofes unterliegen.

Die zu erwartende Aussage, der Bauhof könne durch den Wegfall dieser Aufgabe nun andere Pflegeleistungen intensiver wahrnehmen und könne deshalb kein Personal einsparen, wäre angesichts der Vielzahl nicht oder nur unzureichend gepflegter Grünflächen im Stadtgebiet wenig überzeugend.

Die Satzung macht den reinigungspflichtigen Bürgern eine Reinigung in jährlichen Intervallen zur Auflage. Der Bauhof als städtische Dienststelle kam und kommt seinen Pflegeaufgaben jedoch nicht oder nur unzureichend nach. Dies ist ein Ärgernis. Die Vorschläge in der Aktion Bürgerhaushalt zum Problemfeld "mangelhafte Grünpflege" sind auch ein Beleg dafür.

Vorschlag:

• Die Satzungsänderung für die Reinigungsänderung bei Parkbuchten sollte zurückgenommen und die Reinigungspflicht bei der Stadt Pulheim verbleiben. Künftig sollte gewährleistet sein, dass zumindest eine jährliche Reinigung der Parkbuchten erfolgt.

• Da der Bauhof nachweislich nicht in der Lage ist, einer jährlichen Reinigung der Parkbuchten nachzukommen, sollte die Stadt Pulheim diese Arbeiten an ein Unternehmen (z. B. Garten- Landschaftsbauer vorzugsweise aus dem Stadtgebiet Pulheim) vergeben. Damit erhöht sie ggf. gleichzeitig - wenn auch in geringem Umfang - ihr Gewerbesteueraufkommen und entlastet somit den städtischen Haushalt.

• Die durch die Satzungsänderung angeblich "eingesparten" Gebühren sollten künftig wieder vereinnahmt und für die Vergütung der externen Firma eingesetzt werden. Eventuelle Mehrkosten durch externe Vergabe müssten - sofern sie überhaupt entstehen würden - ihren Niederschlag in der Höhe der Gebühren finden.

• Dieser Vorschlag sollte zunächst als Pilotprojekt für die Dauer von 2 Jahren praktiziert werden. Federführend für dieses Projekt sollte aus Gründen der Neutralität ein städtischer Mitarbeiter außerhalb des Bauhofes sein (z. B. aus dem Haupt- und Personalamt). Damit könnte gleichzeitig auch die Wirtschaftlichkeit und das Für und Wider einer externen Vergabe von "Grünleistungen" durch die Stadt Pulheim an Unternehmen auf einem wenig anspruchsvollen und gut überschaubaren Einsatzgebiet erprobt werden.

Kommentare

Habe auch dahingehend einen Vorschlag eingereicht. Man beachte auch die rechtlichen Konsequenzen: wer haftet, wenn ich dabei ein Auto beschädige? Um die Aufgabe ordentlich durchführen zu können müsste der Platz auch mal frei zugänglich sein! Oder stellt mir die Stadt dafür Schilder o.ä. auf? Und wehe ein Anwohner verkratzt mein Auto mit seinem Besen - da kann ich den doch dann privat verklagen? Eh die Stadt hier nicht rechtlich alle Details klärt und kommuniziert, lass ich (wie viele andere) lieber die Finger davon!

Ich stimme Rothrexlein zu, da die Übertragung der Reinigungspflicht in den Parkbuchten aufgrund der Haftungsfrage rechtlich nicht geregelt sein kann. Um eine erforderliche ein- oder mehrmalige fachgerechte (!) Reinigung durchführen zu können müsste ein zeitlich begrenztes Haltverbot angeordnet werden. Dies ist dem privaten Anlieger nicht möglich, er kann also - wenn er sich denn traut - vorsichtig an geparkten Fahrzeugen vorbei kehren. Unter dem Fahrzeug bleibt der Schmutz liegen und die Wildkräuter können weiter wachsen. Die Satzungsänderung sollte daher wieder rückgängig gemacht werden und die Reinigung sollte möglichst mehrfach im Jahr maschinell (Kehrmaschine mit Drahtbürste) durch den Bauhof oder beauftragte Firmen erfolgen.
Straßenreinigung erhält die Substanz, fehlende Straßenreinigung führt durch Verkrautung und Verwurzelung zur Zerstörung der Nebenanlagen!